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Gesetze im Internet abrufbar

Durch das Bundesjustizministerium in Zusammenarbeit mit der Juris GmbH wird fast das gesamte Bundesrecht unter der Domain www.gesetze-im-internet.de kostenlos zur Verfügung gestellt. In dieser Datenbank sind derzeit etwa 5.000 Gesetze und Verordnungen als Volltext in der geltenden Fassung enthalten welche fortlaufend konsolidiert werden sollen.
Neu verkündete Vorschriften im Bundesgesetzblatt können über den Aktualitätendienst auf der o. g. Webseite abgerufen werden. Bei den online abrufbaren Gesetzestexten handelt es sich nicht um die amtliche Fassung, welche ausschließlich nur im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Für den privaten Gebrauch dürfen die Daten ausgedruckt und heruntergeladen werden.

Hinweise zum Bundesrecht
Nach Artikel 82 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes werden die nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Rechtsverordnungen des Bundes werden nach Artikel 82 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes von der Stelle, die sie erlässt (in der Regel die Bundesregierung oder ein Bundesministerium), ausgefertigt und grundsätzlich ebenfalls im Bundesgesetzblatt verkündet.


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