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Durch das
Bundesjustizministerium in Zusammenarbeit mit der
Juris GmbH wird fast das gesamte Bundesrecht unter
der Domain
www.gesetze-im-internet.de kostenlos zur
Verfügung gestellt. In dieser Datenbank sind derzeit
etwa 5.000 Gesetze und Verordnungen als Volltext in
der geltenden Fassung enthalten welche fortlaufend
konsolidiert werden sollen.
Neu verkündete Vorschriften im Bundesgesetzblatt
können über den Aktualitätendienst auf der o. g.
Webseite abgerufen werden. Bei den online abrufbaren
Gesetzestexten handelt es sich nicht um die amtliche
Fassung, welche ausschließlich nur im
Bundesgesetzblatt verkündet wird. Für den privaten
Gebrauch dürfen die Daten ausgedruckt und
heruntergeladen werden.
Hinweise zum
Bundesrecht
Nach
Artikel 82 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes werden
die nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande
gekommenen Gesetze vom Bundespräsidenten nach
Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt
verkündet. Rechtsverordnungen des Bundes werden nach
Artikel 82 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes von der
Stelle, die sie erlässt (in der Regel die
Bundesregierung oder ein Bundesministerium),
ausgefertigt und grundsätzlich ebenfalls im
Bundesgesetzblatt verkündet.
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Rechtsbereichen

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